Die vier Kantone Basel-Stadt, Graubünden, St.Gallen und Thurgau ermöglichen ausgewählten Stimmberechtigten den elektronischen Kanal als zusätzliches Angebot zur brieflichen und persönlichen Stimmabgabe an der Urne. So können je nach kantonalen Vorgaben heute etwa Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, Menschen mit Behinderungen oder Stimmberechtigte ausgewählter Pilotgemeinden ihre Stimme elektronisch abgeben.
Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema E-Voting sowie interaktive Inhalte zum Ablauf und Antworten auf Ihre Fragen.